Herzlich willkommen auf der Homepage der Rechtsanwaltskanzlei Bogner in Freising

Ich freue mich darüber, Sie auf meiner Homepage begrüßen zu dürfen.

Auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit, sich umfassend über mich und meine Tätigkeiten zu informieren.

Wenn Sie juristischen Rat benötigen, so würde es mich freuen, wenn Sie sich vertrauensvoll an mich wenden würden. Für eine erste Auskunft oder eine Terminvereinbahrung erreichen Sie mich telefonisch (08161/2349631), per Email (bogner@kanzlei-bogner.de), oder über das Kontaktformular.

Die Kanzlei

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Das Tätigkeitsfeld der Anwaltskanzlei Bogner erstreckt sich überwiegend auf die Beratung und Vertretung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen sowie von Privatpersonen in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten.

Ziel der Beratungstätigkeit ist es, dem Ratsuchenden Klein- und Mittelbetrieb eine zuverlässige Anlaufstelle für seine vielfältigen Problemstellungen zu sein und ihm insofern Rechtsberatung aus einer Hand zu bieten. Der Privatmann und die Privatfrau sollen sich ebenso mit ihren Alltagsschwierigkeiten in der Anwaltskanzlei Bogner aufgehoben fühlen.

Der Kundenstamm der Kanzlei erstreckt sich vom Verbraucher bis hin zum Verkehrsbetrieb und Handwerker/Dienstleister. Seriöserweise ist aber zuzugestehen, dass es die Vielfalt von Rechtsgebieten und Regelungen inzwischen nicht mehr erlaubt, Spezialist für jede denkbare Angelegenheit zu sein. Für diesen Fall ermöglicht es mir die Zusammenarbeit mit anderen Kolleginnen und Kollegen sowie mit Steuerberatern und Betriebswirten, Ihnen auf Wunsch eine qualitativ hochwertige Beratung zu gewährleisten bzw. zu vermitteln. Sofern Sie also meinen, Ihr Anliegen nicht in nachfolgender Liste von Rechtsgebieten wieder zu finden, scheuen Sie sich nicht, dennoch bei mir nach einer Beratung anzufragen.

Die Kompetenzen

Die Anwaltskanzlei Bogner sieht neben dem Allgemeinen Zivilrecht ihre Kernkompetenzen in folgenden Bereichen:

  • Vertragsrecht: Beratung und Prozessführung bei Klagen auf Erfüllung/Zahlung im Kaufvertrags- und Werkvertrags- und Mietrecht (inkl. des jeweiligen Rechtes der Mängelgewährleistung)
  • Wirtschafts- und Unternehmensrecht: Handels- und Gesellschaftsrecht (inkl. Vereinsrecht); Beratung und Vertragsgestaltung bei der Betriebsgründung, bei der Betriebsübernahme sowie beim Erwerb von Betriebsanteilen; Beratung und Vertragsgestaltung beim Unternehmenskauf inkl. Prüfung von damit verbundenen Darlehens- und Finanzierungsverträgen; Inkasso und Forderungsmanagement inkl. Prozessführung bei Zahlungsklagen und Zwangsvollstreckung
  • Alters- und Notfallvorsorge: Gestaltung betrieblicher und privater Vorsorgeregelungen und -verträge (betriebliche Nachfolge; Betreuungsrecht/Recht der Patientenverfügung; erbrechtliche und familienrechtliche Regelungen inkl. zugehöriger Ehe-/Erbverträge und Scheidungsvereinbarungen)
  • Arbeitsrecht (Individualarbeitsrecht): außergerichtliche Beratung und Prozessführung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (insbesondere Kündigung/Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung, Urlaub) sowie Gestaltung von Arbeitsverträgen und Arbeitszeugnissen
  • Kraftfahrzeug- und Verkehrsrecht: außergerichtliche und gerichtliche Regulierung von Versicherungsfällen (insbesondere Haftpflicht, Kasko, Restschuldversicherung), von Streitigkeiten bei Darlehens- und Finanzierungs- und Leasinggeschäften, von Mängelrechten beim Kraftfahrzeugkauf, von Verkehrsunfällen inkl. Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht sowie von Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

UNSERE STÄRKE – IHR RECHT IN FOLGENDEN SACHGEBIETEN:

Dieses klassische Rechtsgebiet muss von jedem Arbeitgeber professionell und immer aktuell im Auge behalten werden. Wir bieten hier einen Full Service für Arbeitgeber sowohl beratend und gestaltend wie auch im Streitfalle. Arbeitnehmer schützen wir insbesondere bei ungerechtfertigten Kündigungen. Auch auf dem Gebiet des Dienstrechts der Geschäftsführer und Vorstände verfügen wir über Spezialkenntnisse.

  • Überprüfung, Beratung und Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Beratung bei Kündigungen
  • Vertretung im Kündigungsschutzverfahren
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis
  • Beratung bei befristeten Arbeitsverhältnissen, Teilzeit, Mutterschutz und Elternzeit
  • Prüfung von Arbeitszeugnissen
  • Vertretung und Beratung bei Ehescheidung
  • Zugewinnausgleich/Vermögensauseinandersetzung
  • Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen und Versorgungsausgleich
  • Regelung der elterlichen Sorge und Umgangsrechten
  • Hausratsteilung  vor und nach der Scheidung
  • Erarbeitung von Güterstandvereinbarungen
  • Beratung und Gestaltung von Eheverträgen und Unterhaltsregelungen
  • Kindschaftsrecht
  • Vaterschaftsanfechtung
  • Beratung bei nicht ehelicher Lebensgemeinschaft
  • Anwaltliche Mahnschreiben
  • Ratenzahlungsvereinbarungen
  • Gerichtliche Durchsetzung von Forderungen
  • Zwangsvollstreckung
  • Entwurf und Überprüfung von Mietverträgen
  • Klärung von Rechten und Pflichten aus dem Mietverhältnis
  • Abwicklung von Mietverträgen:
    • Mietzahlung
    • Kautionsrückzahlung
    • Minderung
    • Schadensersatz
    • Schönheitsreparaturen
    • Vermieterpfandrecht
  • Durchführung von Zahlungs- und Räumungsklagen
  • Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen
  • Beschlussentwürfe für Wohnungseigentümerversammlung
  • Außergerichtliche/ gerichtliche Vertretung
  • Beratung zu:
    • Verwaltung
    • Verwaltungsbeirat
    • Wohngeld
    • Jahresabrechnung
    • Bauliche Veränderungen
  • Verteidigung und Pflichtverteidigung
  • Vertretung von Nebenklägern und Opfern
  • Überprüfung von Bußgeldbescheiden
  • Klageverfahren
  • Klärung unfallbedingter Ansprüche
  • Beratung und prozessuale Vertretung bei der Schadensregulierung
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche infolge von Verkehrsunfällen

IHR RECHT ZU FAIREN KOSTEN

Kosten müssen kein Streitthema zwischen dem Mandanten und seinen Anwälten sein. Unser Anspruch ist, eine transparente und nachvollziehbare Honorarabrechnung zu expensieren und ihnen alsbald zu übersenden. Im Voraus werden wir Sie selbstverständlich über die schätzungsweise zu erwartenden Kosten informieren und die Art unserer Honorarverrechnung erörtern.

Wir empfehlen Ihnen bei Beginn unserer Zusammenarbeit eine schriftliche Vereinbarung über die Berechnung unseres Honorars in Form einer Vergütungsvereinbarung zu treffen. Grundsätzlich verrechnen wir unser Honorar nach den bundesdeutschen Vorschriften über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Das RVG gelang hierbei in gerichtlichen Verfahren stets als Mindestsatz zur Anwendung, in außergerichtlichen Angelegenheiten können wir Ihnen auch Stundenverrechnungssätze anbieten, die geringer sind. Unser Honorar ist nach den Vorschriften des Vergütungsverzeichnisses zum RVG (§ 2 Abs. 2 RVG; Nr. 7008 RVG-VV) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 % auf den Nettohonorarbetrag inklusive Auslagen) zu expensieren. Ist der Mandant ein ausländischer Unternehmer, so kann in bestimmten Fällen auch ohne Umsatzsteueransatz verrechnet werden.

Grundsätzlich entstehen bei einem Gerichts- bzw. Verwaltungsverfahren Gebühren nach den jeweiligen Vorschriften der Verwaltungsgebühren- oder Gerichtsgebührenvorschriften. Diese sind umsatzsteuerfrei und nicht in unserem Honorar enthalten. Ebenso sind die sogenannten Barauslagen, also die von uns im außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Geschäft aufgewendeten Kommunikations- und Reiseauslagen, nicht in unserem Honorarsatz enthalten.

Sie haben folgende Möglichkeiten, mich zu kontaktieren:

Sie erreichen die Kanzlei (mit Ausnahme bei Gerichtsterminen)

Montag – Donnerstag 10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 10.00 bis 13.00 Uhr oder nach Vereinbarung.

Telefonisch, per Fax oder E-Mail:

Telefon: 08161 / 234 963 1
Fax: 08161 / 234 963 2
E-Mail: mail@kanzlei-bogner.de

Kanzleianschrift:

Erdinger Straße 27a
85356 Freising